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Lohnbuchhaltung

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Akten- und Datenträgervernichtung in Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung arbeitet mit vertraulichen, persönlichen Daten der Mitarbeiter, wie z.B. Lohn- und Gehaltsabrechnungen, DEÜV und Krankenkassen-Beitragsnachweise. In größeren Unternehmen werden auch ERP (Enterprise Resource Planning) einbezogen, die Daten der Personalabteilung mit integrieren (z.B. Bewerbungsunterlagen, Arbeitsverträge). Der Umgang mit diesen Daten in Ihrer Lohnbuchhaltung erfordert eine sorgfältige, sachgerechte Aktenvernichtung (BDSG) gemäß der Aufbewahrungsvorschriften aller Daten, die im Büro, im Archiv und digital auf Computersystemen gelagert und gespeichert sind.

Unsere Aktenvernichter planen für Sie und garantieren eine sichere Datenträger- oder Aktenvernichtung (Vernichtungsprotokoll) der sensiblen Mitarbeiterdaten in Ihrer Lohnbuchhaltung.

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Edith S., Sekretariat Steuerberatung
„Freundliche und hilfsbereite Fahrer. Das hat prima geklappt.”



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