Geprüfte Daten- und Aktenvernichter
Alle Dienstleister, die bei online-Aktenvernichtung Ihre Leistungen anbieten, haben die folgenden Kriterien, zu Ihrer Sicherheit, bestätigt und unterzeichnet.
- Die Vernichtung erfolgt ausschließlich in einer Vernichtungsanlage mit einem zugangsüberwachten und gesicherten Bereich.
- Der Transport erfolgt ausschließlich mit geschlossenen Fahrzeugen und Behältern.
- Eine Vernichtung nach Stufe 3 der DIN 32757 gilt als Mindeststandard.
- Eine Haftpflichtversicherung deckt Vermögensschäden ab. Die Deckungssumme beträgt mindestens
EUR 500.000.
- Eine Zwischenlagerung von nicht vernichtetem Material erfolgt ausschließlich in gesicherten Bereichen.
- Die Mitarbeiter des Aktenvernichtungs-Unternehmen sind auf das Datengeheimnis gem. §5 Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet.
Dieser Paragraf besagt:
"§ 5 Datengeheimnis
Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort."
- Vom Dienstleister erhalten Sie nach der Vernichtung der Akten oder Datenträger ein Vernichtungsprotokoll oder Vernichtungszertifikat.
- Sofern Ihr Dienstleister bei der Aktenvernichtung mit anderen Unternehmen zusammenarbeitet, gelten alle Kriterien ebenfalls für diese Unternehmen.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Dienstleistung Ihres
Aktenvernichters in unserem Portal zu bewerten.