Logo Online-Aktenvernichtung
bereits
1
7
7
5
4
Bestellungen



Die Dienstleistung der Daten-
und Aktenvernichtung wird
nach strengen Kriterien geprüft.
Wie hilfreich ist diese Seite?
HGB Buchführungspflicht

Bitte bewerten Sie hier:

4/5 - 7 Bewertungen

HGB § 238 Buchführungspflicht

(1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.

(2) Der Kaufmann ist verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstimmende Wiedergabe der abgesandten Handelsbriefe (Kopie, Abdruck, Abschrift oder sonstige Wiedergabe des Wortlauts auf einem Schrift-, Bild- oder anderen Datenträger) zurückzubehalten.

Kosten und Preise für Aktenvernichtung einsehen

Ihre Postleitzahl:
 
> weiter ohne Postleitzahl
 
>
>

Aktenvernichtung bestellen

Ihre Postleitzahl:



Kundenmeinung

Andrea Z., Büroleiterin
„Keine Reibungsverluste, perfekter Service bis zur Rechnungssstellung. Ich bin zufrieden.”



piwik