Prinzipiell gibt es bei der Aktenvernichtung fünf verschiedene Sicherheitsstufen (Früher DIN 32757-1, heute DIN 66399-1, DIN 66399-2 und DIN-SPEC 66399-3, welche Daten und Dokumente in Schutzklassen einteilen, welche nach nun 7 Sicherheitsstufen zu vernichten sind.), die die Zerstörung der Papiere, je nach Schutzanforderungen in unterschiedlich feine Partikel, vorschreiben. Für Ihre schutzwürdigen Papiere werden, wie in den Sicherheitsstufen 3 und 4 vorgeschrieben, sehr kleine „Schnipsel“ beim Shreddern erzielt.
Weitere Informationen zu den Sicherheitsstufen bei der Aktenvernichtung