Ihre Versicherung arbeitet mit Personendaten in Versicherungsverträgen, die dem gesetzlich geregelten Datenschutz unterliegen (z.B. Lebensversicherungen, Haftpflichtversicherungen und Kapitalverträge). Trotz EDV fallen riesige Mengen an Papier an (Ausdrucke, Aktenordner und Notizen), die nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen nach DIN32757 geshreddert werden müssen, ebenso wie digitale Datenträger (z.B. Speichermedien, DC-Rom und DVD-R). Die vertraglich bedingten teils langen Laufzeiten sowie die gesetzlich vorgeschriebene Datenträger- oder Aktenvernichtung nicht mehr benötigter Daten, erfordern eine aufwendige Archivpflege.
Unsere Aktenvernichter unterstützen die Datenschutzbeauftragten Ihrer Versicherung gerne bei der Planung (Entsorgung, Archiv, etc.). Von der kompletten Archivauslagerung bis zur regelmäßigen Entsorgung und Aktenvernichtung (auch kurzfristig auf Abruf) stehen Ihnen BDSG-abgestimmte Anlagen und geschulte Mitarbeiter zur Verfügung.