In der Verwaltung und im Verwaltungsbereich größerer Unternehmen befinden sich große Mengen an vertraulichen, personenbezogenen Daten auf Festplatten in Bearbeitung und in Akten und Archiven. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Dokumente schreibt das BDSG für dieses spezielle Altpapier eine Aktenvernichtung nach DIN32757 vor. Zwischenlagerungen von Aktenordnern, die Ihre Ablauffrist erreicht haben, sowie vertrauliche Schriftstücke (Betriebsgeheimnis) lassen sich in abschließbaren Sicherheitscontainern in den Abteilungen zwischenlagern, die von unseren Aktenvernichtern sowohl gestellt als auch zum gewünschten Zeitpunkt abgeholt werden.
Archiventsorgung zum Jahresende und zu jedem gewünschten, weiteren Zeitpunkt ist kurzfristig möglich. Unsere Partner entwickeln für Ihre Verwaltung mit Ihrem Datenschutzbeauftragten eine Entsorgungsplanung.
Für zusätzliche Dienstleistungen (z.B. Archivauflösungen) werden Ihnen geschulte und zum Datenschutz verpflichtete Mitarbeiter für die Aktenvernichtung in Ihrer Verwaltung zur Verfügung gestellt.