Der Begriff Aktenvernichtung meint die Zerstörung, konkret ein unlesbar-Machen von Dokumenten in Papierform. Bei der Aktenvernichtung werden verschiedene Grade der Zerstörung (Sicherheitsstufen) unterschieden, je nach dem welchen Charakter diese Akten haben.
Die Sicherheitsstufen bei der Aktenvernichtung regelt die DIN 32757. Zum einen über den Partikelschnitt, also der Größe der beim Schreddern entstehenden Papierstreifen und zum anderen über eine Kombination mit weiteren Verfahren, wie zum Beispiel der anschließenden Verwirbelung. Dabei werden höhere Sicherheitsstufen und die Vernichtung größerer Aktenmengen durch spezialisierte Dienstleister ausgeführt, die auch ein sachgerechtes Recycling gewährleisten. Denn bei der Aktenvernichtung entsteht der Rohstoff Altpapier, so dass vernichtete Akten in den meisten Fällen für die Produktion von Recycling-Papieren verwendet werden kann.
Der Gesetzgeber schreibt für viele Dokumente bestimmte Aufbewahrungsfristen vor, nach deren Ablauf diese der Aktenvernichtung zugeführt werden dürfen. So gelten für die Vernichtung von Lohnunterlagen oder Personalakten andere Regeln als für Geschäftsunterlagen oder Krankenakten.
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