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Eine Reihe von Aufbewahrungsvorschriften sind bei der Aktenvernichtung zu beachten. Sie regeln die Aufbewahrung von Dokumenten und wann diese vernichtet werden können. So gibt es Aufbewahrungsvorschriften für Unternehmen und andere Teilnehmer am Geschäftsleben, sowie spezielle Aufbewahrungsvorschriften für einzelne Berufsgruppen, wie zum Beispiel Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte.
sind HGB § 257 (Regelt die Aufbewahrung von Unterlagen. Aufbewahrungsfristen), sowie HGB § 238 Buchführungspflicht und ferner die Abgabenordnung in § 147. Dieser enthält Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen.
Aus diesen Aufbewahrungsvorschriften leiten sich die meisten gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ab.