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Die Aktenvernichtung erfolgt nach fünf verschiedenen Sicherheitsstufen, je nach dem wie sensibel Ihre Daten sind.
Diese Sicherheitsstufen finden Sie auf den folgenden Seiten beschrieben.
Es existieren keine gesetzlichen Bestimmungen, welche die Sicherheitsstufen konkret oder Anforderungen an die Sicherheitsstufen regeln würden. Geregelt werden diese in der DIN 32757 und in der neuen DIN 66399-1 bis 3.
Darüber hinaus existieren zahlreiche Empfehlungen der Datenschutzbeauftragten der Bundesländer. So sollten Dokumente mit personenbezogenen Daten nach der Sicherheitsstufe 3 vernichtet werden. Für sensiblere Dokumente finden dann die höheren Sicherheitsstufen Anwendung.
> Aktenvernichtung Sicherheitsstufe 1 für allgemeine Unterlagen
> Aktenvernichtung Sicherheitsstufe 2 für interne nicht vertrauliche Unterlagen
> Aktenvernichtung Sicherheitsstufe 3 für vertrauliche Unterlagen
> Aktenvernichtung Sicherheitsstufe 4 für geheime Unterlagen
> Aktenvernichtung Sicherheitsstufe 5 für geheime Unterlagen mit max. Sicherheitsanforderung