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Die Sicherheitsstufe 3 ist geeignet für vertrauliche, datenschutzrelevante Unterlagen und personenbezogene Daten der Schutzklassen 1 und 2.
Eine Wiederherstellung ist nur unter erheblichem Aufwand (Personen, Hilfsmittel, Zeit) möglich.
Für Untertischgeräte gelten z.B. die folgenden Kriterien zur Beschaffenheit des Materials nach der Vernichtung:
Nach der Vernichtung sind die Papierstreifen schmaler als 4 mm und die Länge beträgt max. 60 mm. Die Materialteilchenfläche ist maximal 240 qmm. Bei Kunststoffkarten oder Mikrofilmen ist die Materialteilchenfläche maximal 1qmm.
Für Dokumente der Schutzklasse 2 bieten sich auch die Sicherheitsstufen 4 und 5 an.
Professionelle Aktenvernichtungsunternehmen, wie unsere Partner im Portal, erreichen diese Sicherheitsstufe für vertrauliche Unterlagen nicht nur über die erforderliche Zerkleinerung, sondern auch durch mehrstufige Vernichtungsprozesse, wie eine anschließende Verwirbelung und ein Verpressen des Materials.